Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88   

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https://dejure.org/1989,20631
BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - BReg. 1b Z 36/88 (https://dejure.org/1989,20631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschluss an das Breitbandkabelnetz als bauliche Veränderung oder Vorgang ordnungsgemäßer Verwaltung bzw. Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums; Anschluss an das Breitbandkabelnetz als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung gem § 22 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabelanschluß: Zustimmung aller Wohnungseigentümer? (IBR 1990, 325)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 330
  • MDR 1990, 551
  • BayObLGZ 89, 465
  • BayObLGZ 1989, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 05.04.1986 - 4 W 30/86

    Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Kabelfernsehen; Breitbandkabelnetz;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).

    Eine Einschränkung des Lang-, Mittel- und Kurzwellenempfangs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der UKW- und Mittelwellenempfang im üblichen Umfang auch ohne eine Gemeinschaftsantennenanlage möglich ist und nur wenige Anlagen für den Empfang von Lang- und Mittelwelle und fast keine für den Empfang von Kurzwelle ausreichend ausgelegt sind (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271, 1273; Florian, aaO., jeweils m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 18.01.1989 - 5 W 66/88

    Breitbandkabelnetz ; Deutsche Bundespost; Anschluß einer Eigentumswohnanlage;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Anders als beispielsweise bei der modernisierenden Heizungsumstellung (vgl. BayObLGZ 1988, 271 ff.), ist der Kabelanschluss nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht der allein gebotene Weg, eine defekte Antennenanlage zu ersetzen.
  • OLG Karlsruhe, 28.06.1989 - 4 W 127/88

    WEG-Verwalter im Beschlussanfechtungsverfahren als notweniger Beteiligter; Streit

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Es lag ein besonderer Ausnahmefall vor, in dem auf die regelmäßig auch im Beschwerdeverfahren durchzuführende mündliche Verhandlung vor der vollbesetzten Kammer (BayObLG, MDR 1988, 411 ), verzichtet werden konnte, da eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich war und eine gütliche Einigung der Beteiligten nicht in Frage kam.
  • OLG Celle, 11.01.1988 - 4 W 194/87

    Reperaturbedürftigkeit einer Gemeinschaftsantenne; Anschluß an das

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1989 - BReg. 1b Z 36/88
    Dies entspricht der Rechtsprechung jener Oberlandesgerichte, die bisher über diese Frage entschieden haben (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041; OLG Oldenburg, WuM 1989, 346, 347; OLG Celle, WuM 1988, 415; NJW-RR 1986, 1271, 1272).
  • OLG Hamburg, 14.01.1991 - 2 W 54/89

    Wohnungseigentum: Stimmenmehrheit bei Beschluß über eine Maßnahme der

    Im Übrigen müssen in diesem Zusammenhang auch die erheblichen Vorteile berücksichtigt werden, die der Anschluss an das Kabelfernsehen für den Empfang von Fernseh- und Rundfunksendungen mit sich bringt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1986, 1271 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 1041 f.; BayObLGZ 89, 465/469; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, Rdn. 579, auch zur Bedeutung des Wegfalls von Möglichkeiten des Rundfunkempfangs mittels der bisherigen Gemeinschaftsantennenanlage).
  • KG, 04.11.1991 - 24 W 6716/90

    Umrüstung einer Antennenanlage auf einen Breitbandkabelanschluß in

    Zum einen ist bei der Würdigung, ob ein nicht mehr hinzunehmender Nachteil vorliegt, nicht auf das subjektive Empfinden des Antragstellers sondern darauf abzustellen, »ob nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der betreffenden Lage sich verständigerweise beeinträchtigt fühlen kann ...« (BayObLGZ 1989, 465 = NJW-RR 1990, 330 = WE 1991, 161, 162).
  • LG Essen, 06.09.1994 - 11 T 540/94
    Dies könne in der Regel auch durch eine Antennenanlage geschehen, die eine verbesserte Funktion aufweise (BayObLG, NJW-RR 1990, 330 (331) m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.12.1988 - 17 UF 228/88   

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https://dejure.org/1988,4048
OLG Stuttgart, 20.12.1988 - 17 UF 228/88 (https://dejure.org/1988,4048)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.1988 - 17 UF 228/88 (https://dejure.org/1988,4048)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 17 UF 228/88 (https://dejure.org/1988,4048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 641
  • NJW-RR 1990, 330 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Böblingen, 21.03.1988 - 13 F 716/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.1988 - 17 UF 228/88
    Auf die Berufung des Antragegegnors wird das Teilurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 21. März 1988 (13 F 716/86).
  • OLG Zweibrücken, 22.12.2006 - 2 UF 41/06

    Internationales Familienrecht: Maßgeblicher Endstichtag für die

    Im erstgenannten Fall gilt als Endstichtag für die Berechnung des Zugewinns nach herrschender, höchstrichterlich bestätigter Rechtsprechung (vgl. Vlassopoulou, FuR 1999, 148; OLG Stuttgart FamRZ 1989, 622; IPrax 1990, 250 und FamRZ 2005, 1678 m. w. N.) der Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils.
  • OLG Stuttgart, 07.02.1989 - 17 UF 284/88

    Aktive Beteiligung an der Erörterung des Rechtsstreits vor Gericht; Zuständigkeit

    Der insoweit vom Amtsgericht Böblingen (IPrax 1989, 52; abgeändert durch Senatsurteil vom 20.12.1988, 17 UF 228/88) eingeschlagene Weg einer Analogie zu § 1379 BGB , d.h. Anwendung insoweit deutschen Güterrechts, erscheint wegen Verstosses gegen die Regeln des internationalen Privatrechts als nicht gangbar.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 78/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3802
BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3802)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1989 - BReg. 3 Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3802)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - BReg. 3 Z 78/89 (https://dejure.org/1989,3802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 643
  • NJW-RR 1990, 330 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 517 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 55
  • BayObLGZ 1989, 394
  • BayObLGZ 1989, Nr. 67
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3059
BayObLG, 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,3059)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,3059)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 1989 - BReg. 3 Z 62/89 (https://dejure.org/1989,3059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 642
  • NJW-RR 1990, 330 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 405 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 55
  • BayObLGZ 1989 Nr. 62
  • BayObLGZ 1989, 363
  • BayObLGZ 1989, Nr. 62
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Zwar ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung auch dann nachgewiesen, wenn feststeht, daß ein durch sie gesicherter Anspruch nicht oder jedenfalls nicht mehr besteht, da die Vormerkung als Sicherungsmittel in ihrem Bestand von dem eines gesicherten Anspruchs abhängt (vgl. BayObLGZ 1969, 258 [259]; BayObLGZ 1989, 363 [365]; BayObLG MittBayNot 1990, 37 [38]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244).
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

    Denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLGZ 1969, 258; 1989, 363).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung ist zunächst dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLGZ 1969, 258; 1989, 363).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 20 W 65/04

    Eheschließung in den USA: Bestimmung des Ehenamens und des Geburtsnamens der

    Da die weitere Namensführung nach der Heirat in das Belieben der Ehegatten gestellt ist und allein durch die faktische Benutzung des bisherigen oder eines neuen Namens erfolgt, bestand bei der Eheschließung in den USA weder eine Notwendigkeit, noch aber auch eine rechtliche Möglichkeit, überhaupt eine Erklärung zur Namensführung abzugeben (vgl. ebenso zum britischen Recht BayObLG NJW 1990, 642).
  • OLG Hamm, 10.02.2010 - 15 W 693/10

    Rechtsfolgen der Aufhebung der Erbeinsetzung eines nicht vertragsbeteiligten

    Denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLGZ 1969, 258; 1989, 363).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 22/92

    Eintragung des Familiennamens im Familienbuch und im Geburtenbuch

    Die Ausnahmevorschrift des Art. 220 Abs. 4 EGBGB (vgl. Münch Komm/Birk BGB 2. Aufl. Art. 10 EGBGB Rri.37) ist dann analogiefähig, wenn - wie hier - die Ausnahme auch im Analogiefall gegeben ist (vgl. BayObLGZ 1989, 363 f.).
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